Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind freiberufliche Ingenieure, die vom Land Brandenburg die Beleihung zur Durchführung von hoheitlichen Tätigkeiten erhalten haben.
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin bin ich aufgrund meiner besonderen Ausbildung zusammen mit meinen Mitarbeitern als qualifiziertes Team Ihr kompetenter Ansprechpartner nicht nur im Bereich des Vermessungswesens, sondern auch insbesondere auf dem Gebiet des Baurechts und des allgemeinen Grundstücksrechts.
Alle hoheitlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für das amtlicher Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung-
VermGebO) im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet.
Die Anwendung der Tarifstellen dieser Gebührenordnung für die Gebührenerhebung ist zwingend vorgeschrieben und für alle öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in ihrer Anwendung verbindlich.